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Aktuelle Nachrichten

28.07.10 10:23 Alter: 38 Tag(e)

Rückwechseln im Herrenbereich

Von: BFV

Nachdem das "Rückwechseln" im Juniorenbereich bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird, ist dies mit einigen Einschränkungen nun auch ab dem 26.Juli 2010 im Erwachsenenbereich möglich. Der entsprechende Antrag wurde beim 23. Ordentlichen Verbandstag in Bad Gögging gestellt und mehrheitlich von den Vereinsvertretern verabschiedet.

Das Wichtigste in Kürze:

Für welche Spiele gilt der Beschluss?

Verbandsspiele: Bei Verbandsspielen ist das "Rückwechseln" nur bei Spielen auf Kreisebene erlaubt.

Toto-Pokal der Herren / DFB-Pokal der Frauen auf Landesebene: Bei Toto-Pokalspielen gilt die neue Regelung bis einschließlich Kreisfinale, ist dort also auch für die Bezirks- und Bezirksoberligisten erlaubt. Bei den Frauen gilt die Rückwechselmöglichkeit bis einschließlich Bezirksebene.

Privatspiele / Frauenfreizeitligen: Rückwechsel in allen Spielen möglich. Die Anzahl der erlaubten Rückwechsel legen die beteiligten Vereine im Vorfeld der Partie fest, müssen diese aber dem/der Schiedsrichter/in vor Spielbeginn mitteilen.

Wer darf rückwechseln?

Während des Spiels dürfen drei (im aufstiegsberechtigten Spielbetrieb der Herren) bzw. vier (nicht-aufstiegsberechtigter Spielbetrieb der Herren und Frauen-Spielbetrieb) Spieler(innen) beliebig oft ausgewechselt und danach wieder eingewechselt werden. Zu beachten ist, dass aus dem gesamten Auswechselkontingent (Ersatzspieler) nur drei bzw. vier Spieler(innen) am Spiel teilnehmen dürfen.

Wann darf gewechselt werden?

Der Wechsel muss grundsätzlich in einer Spielruhe und mit Genehmigung des Schiedsrichters / der Schiedsrichterin vollzogen werden. Wenn der/die Schiedsrichter(in) feststellt, dass der Wechsel nur zur Spielverzögerung dient (etwa kurz vor Schluss), hat er/sie die Möglichkeit, den Wechsel abzulehnen bzw. ist diese Zeit unbedingt nachzuspielen.

Alle Einzelheiten (verletzte Spieler(in), Aufenthaltsort, Platzverweis, etc.) entnehmen Sie bitte den Durchführungsbestimmungen. Den entsprechenden Verbandstagsbeschluss finden Sie hier.